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Kraftfahrer - Weiterbildung nach dem neuen BKrFQG

Wir bieten die Weiterbildungsschulung nach dem neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) an.
Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer und bilden selbst aus.
Unser Ziel ist
es, ordnungsgemäße Aus- und Weiterbildung nach dem neuen BKrFQG um die Eintragung nach
35 Schulungsstunden der Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erlangen. Wir werden jedes Jahr mindestens 1 Modul
mit insgesamt 11 Terminen zur Auswahl stellen.

Selbstverständlich können Sie mit uns auch individuelle Termine für Ihre eigene Gruppe mit uns vereinbaren.
Wir würden uns freuen, Sie schon bald bei der AL-Logistik Weiterbildung für Berufskraftfahrer begrüßen zu dürfen.




Wir bieten Ihnen

- Moderner Konferenz- und Schulungsraum
- Kalte Getränke sowie Kaffee und zum Frühstück Butterbrezeln
- praxisorientierte Schulungsleiter (Herr Kalbrecht Geschäftsführer/Ausbilder und
  Herr Sutter Fuhrparkleiter/Ausbilder)
- max. 25 Teilnehmer pro Schulung (flexible Termingestaltung ab 15 Personen
  möglich, Sie bestimmen das Datum)
- Wir bieten alle 5 verschiedenen Module an 

NÄCHSTE SCHULUNGEN 

Die neuen Termine sind da von November 2011 bis Mai 2012 siehe TERMINE

AUSKÜNFTE 

unter der Tel-Nr.: 07562/9744-124 Herr Kalbrecht, Herr Sutter und Frau Büttner
per eMail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können  




Kosten                             

 1-5 Personen pro Firma

=             pro Person 95.- Euro

 6-14 Personen pro Firma

=             pro Person 85.- Euro

 15-25 Personen pro Firma

=             pro Person 75.- Euro

                                         



 

Weiterbildung der Berufskraftfahrer

 

weiterfahren heißt weiterbilden!

 

Informationen zum
Berufskraftfahrer‑
Qualifikationsgesetz
(BKrFQG)

und zur

Berufskraftfahrer‑
Qualifikationsverordnung
(BKrFQV)

 

Wer führt Schulungen nach BKrFQG durch?

Schulungen für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildungen dürfen gesetzlich anerkann­te Betriebe (z.B. Fahrschulen; Betriebe, die den Aus­bildungsberuf Berufskraftfahrer ausbilden) ebenso wie durch die Bezirksregierung anerkannte sonstige Be­triebe durchführen.

 

Dokumentation/Nachweise

Grundqualifikation und Weiterbildung werden nach Vorlage der entspr. Dokumente (Prüfzeugnis der IHK bzw. Teilnahmebescheinigung für den Weiterbildungs­lehrgang) von der Führerscheinbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) in den Kartenführerschein mit dem Code „95" eingetragen. Hinter jeder betreffenden Führer­scheinklasse steht ein Datum, wie lange dieser Code 95 gilt.

Woran muss ich denken? Fahrer mit Besitzstandsschutz:

Denken Sie rechtzeitig an Ihre erste Weiterbildung! Diese kann bereits jetzt absolviert werden, die Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinbe­hörde ist kurz vor den maßgeblichen Fristen (wie erläu­tert regulär 10.09.2013 / 10.09.2014 bzw. bis maximal 2 Jahre später) nötig. Man „verliert" also nichts, wenn die erste Weiterbildung zeitig absolviert wird.

Wenn der Code 95 bereits im Kartenführerschein eingetragen ist:

Denken Sie rechtzeitig an Ihre Weiterbildungen! Auch sollte die Zeitdauer bis zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins berücksichtigt werden! Ohne gül­tigen Code 95 darf gewerblich nicht gefahren werden.

 

Wenn Sie die rechtzeitige Weiterbildung versäumt haben und der Code 95 ‚Abgelaufen" ist:

 

Es darf, erst wieder gewerblich gefahren werden, wenn eine Weiterbildung absolviert und dies mittels des Co­de 95 im Kartenführerschein dokumentiert ist.

Die Grundqualifikation, egal auf welche Art und Weise erworben, geht hierbei nicht verloren. Die versäumte Weiterbildung ist lediglich baldmöglichst nachzuholen.

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde:

Die Grundqualifikation, soweit Sie eine Prüfung dafür oder die Abschlussprüfung der traditionellen Be­rufsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb bestanden haben, bleibt lebenslang erhal­ten. Nach Neuerwerb des Führerscheins ist eine Wei­terbildung zu absolvieren.

Wenn Sie den Führerschein erstmalig vor dem 10.09.2008 (Bus) bzw. 10.09.2009 (LKW) erworben hatten und bislang Besitzstandsschutz hatten: Der Besitzstandsschutz bleibt auch hier erhalten, ggf. ist vor Neuerteilung der Besuch einer Weiterbildung erfor­derlich.

Die Auslegung des BKrFQG ist Sache der Bundes­länder, die Informationen dieser Broschüre gelten nur für Baden Württemberg!


Wen betreffen die neuen Vorschriften?

Künftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güter­transporte und Personenbeförderungen zu gewerbli­chen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, die regel­mäßig durch eine Fortbildung aufgefrischt wird. Doku­mentiert wird dies im Kartenführerschein, dazu später mehr.

Betroffen sind Fahrzeuge, für die Führerscheine der Klassen C, CE, C1 oder C1E bzw. D, DE, D1 oder D1 E benötigt werden.

Dies betrifft ebenso Fahrer als Angestellte wie auch selbstfahrende Unternehmer, also jeden, der — zu ge­werblichen Zwecken — hinter dem Lenkrad sitzt.

Wer erstmalig seinen Führerschein der oben genann­ten C-Klassen (Güterverkehr) vor dem 10. September 2009 und/oder den der oben genannten D-Klassen (Omnibus) vor dem 10. September 2008 erworben hat, muss sich nur einer alle 5 Jahre nachzuweisenden Fortbildungsschulung unterziehen. Es gibt hier keine Prüfung, nur theoretischen Unterricht von insgesamt 35 Stunden. Hier wird vom sog. „Besitzstandsschutz" gesprochen.

Wer seinen Führerschein nicht vor den oben genann­ten Stichtagen erstmalig erworben hat, muss auch eine Prüfung zur Grundqualifikation bzw einen Lehrgang und eine Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikati­on absolvieren. Dies richtet sich je nach Verkehrsart nach dem Alter des Fahrers. Danach ist alle 5 Jahre die Weiterbildung abzulegen.

Worum geht es?

Als qualifiziert im Sinne des BKrFQG gelten Fahrer, die

- eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich ab­geschlossen haben die traditionelle 
  dreijähri­ge Berufsausbildung

- die Grundqualifikation nach dem BKrFQG er­worben haben

- die beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG erworben haben

- unter die Besitzstandsregelung fallen, indem der Führerschein erstmalig vor den genannten Zeitpunkten erworben wurde.
  Hier greift
nur die Verpflichtung zu regelmäßigen Weiterbil­dungen.

Eine Weiterbildung ist für jeden gewerblichen Fahrer alle fünf Jahre zu absolvieren. Der Umfang der Weiter­bildung umfasst 35 Stunden theoretischen Unterricht.

Für die Führerscheininhaber mit Besitzschutz ist re­gulär eine erste Weiterbildung bis spätestens 10. Sep­tember 2013 (Omnibus) bzw. 10. September 2014 (Güterverkehr) nachzuweisen. Bis zu diesen Tagen benötigt niemand den Nachweis im Kartenführer­schein! Wenn Ihr Führerschein für Omnibus zwischen 10.09.2013 und 10.09.2015 abläuft bzw für Güterver­kehr zwischen 10.09.2014 und 10.09.2016 abläuft, haben Sie sogar bis zum konkreten Ablauftag Zeit für diese erste Weiterbildung, aber nur, wenn das Ablauf­datum innerhalb des genannten Zwei-Jahres­Zeitraums liegt!

Ob Sie, wenn Sie nicht unter den Besitzstand fallen, die Grund- oder beschleunigte Grundqualifikation ab­legen müssen, hängt vom Alter ab. Das Mindestalter beträgt

im Güterverkehr

- 18 Jahre bei den genannten erfolgreich abge­schlossenen Ausbildungsberufen, bei der Grundqualifikation (Führerscheinklassen C,
  CE) und bei beschleunigter Grundqualifikation für die Klassen Cl und Cl E

- 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation für die Führerscheinklassen C und CE.

Im Personenverkehr

- 18 bzw. 20 Jahre (bei beschränktem bzw. un­beschränktem Linien- und Gelegenheitsver­kehr mit Führerscheinklassen D und DE) 
  bei o.g. Ausbildungsberufen

- 21 Jahre (bei unbeschränktem Linien- und Ge­legenheitsverkehr mit Führerscheinklassen D und DE) für die Grundqualifikation

- 21 Jahre bei der beschleunigten Grundqualifi­kation (Linienverkehr bis 50 km und Führerscheinklassen U und DE)
  sowie Führerschein­klassen D1 und D1E

- 23 Jahre bei der beschleunigten Grundqualifikation bei unbeschränktem Linien- und Gelegenheitsverkehr
  bei den Führerscheinklassen D und DE.




 

 Datum

 Modul

 abgeschlossen/freie Plätze/ausgebucht

 10.10.2009 

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 17.10.2009 

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 24.10.2009 

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 07.11.2009 

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 14.11.2009 

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 21.11.2009 

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 28.11.2009 

 (Sozial)Vorschirften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 09.01.2010 

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 16.01.2010 

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 30.01.2010  (10)

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 06.02.2010           

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 27.03.2010  

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 10.04.2010

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 29.05.2010

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 26.06.2010

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 12. + 13.04.2010  

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

  Modul 2

 bereits abgeschlossen

 17.04.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

  Modul 2

 bereits abgeschlossen

 20. + 21.04.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 24.04.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 27. + 28.04.2010  (20)

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 04. + 05.05.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit 

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 08.05.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 berreits abgeschlossen

 15.05.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 02.10.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 16.10.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 23.10.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 06.11.2010

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 13.11.2010

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 04.12.2010

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 11.12.2010  (30)

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 ausgefallen Schneechaos

 15.01.2011

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 verschoben wegen Prüfung

 22.01.2011

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 29.01.2011

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 31.01. + 01.02.2011              

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleiter, Profi 

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 05.02.2011

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 07. + 08.02.2011

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 12.02.2011

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 19.02.2011  

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 30.04.2011        

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 07.05.2011   (40)

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 14.05.2011  

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 21.05.2011  

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 27.05.2011 ( Freitag )  

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

04.06.2011

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 10. + 11.10.2011  

 Ladungssicherung und Erste Hilfe

 Modul 4

 bereits abgeschlossen

 17. + 18.10.2011  

 Ladungssicherung und Erste Hilfe

 Modul 4

 bereits abgeschlossen

 12.11.2011  

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister,Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 19.11.2011

 Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Profi 

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 26.11.2011

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 bereits abgeschlossen

 03.12.2011  (50)

 Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

 Modul 2

 Lehrgang entfällt !!!!

 14.01.2012  

 Schaltstelle Fahrer,Dienstleister,Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 07.01.2012  

 (Sozial)Vorschriften Modul 1

 bereits abgeschlossen

 25.01.2012

 Schaltstelle Fahrer,Dienstleister,Profi

 Modul 3

 bereits abgeschlossen

 17.03.2012  

 Ecotraining ( theoretisch ) und StVZO  

 Modul 5

 AUSGEBUCHT !!!

 24.03.2012

 Ecotraining ( theoretisch ) und StVZO

 Modul 5

 AUSGEBUCHT !!!

 31.03.2012

 Ecotraining ( theoretisch ) uns StVZO

 Modul 5

 AUSGEBUCHT !!!

 05.05.2012

 Ladungssicherung und Erste Hilfe

 Modul 4

 AUSGEBUCHT !!!

 12.05.2012  

 Ladungssicherung und Erste Hilfe

 Modul 4

 AUSGEBUCHT !!!

 19.05.2012

 Ladungssicherung und Erste Hilfe

 Modul 4

 AUSGEBUCHT !!!

 26.05.2012  (59)

 Ladungssicherung und Erste Hilfe

 Modul 4

  2 Plätze frei !!

ab 15 Personen können Sie gerne 

 mit uns einen individuellen 

 Termin vereinbaren !!



Modul 1 - (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr

Immer stärkere Kontrollen und härtere Strafen machen eine hohe Gesetzes kompetenz der Fahrer zur Voraussetzung für das Gelingen eines Fahrauftrags. Eine moderne Transportdienstleistung verlangt zudem genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten aus Beförderungsverträgen.

 

Modul 2 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Explodierende Treibstoffkosten machen der Branche schwer zu schaffen und haben einen immer größeren Anteil an den Gesamtkosten eines Lkw. Sie rangieren längst vor den Lohnkosten. Fahrer, die hier Einsparpotential zu nutzen wissen, können sich ihr Unternehmen gegenüber der Konkurrenz etablieren.

 

Modul 3 - Schaltstelle Fahrer Dienstleister, Imageträger, Profi

Wer in Zeiten dichter werdender Konkurrenz erfolgreich bleiben will, muss wissen, wer seine Mitbewerber sind und wie er die Kompetenz seines Unternehmens beim Kunden deutlich macht. Das Problem illegaler Einwanderung, sowie Ladungs- und Treibstoffdiebstähle sind längst keine Ausnahmeerscheinungen mehr. Hier wird Wissen um Gefahren und um Vermeidungsstrategien vermittelt.

 

Modul 4 - Ladungssicherung

Alarmiert durch die Häufung mangelhafter Ladungssicherung, sehen sich die Behörden heut zu verstärkten Kontrollen in diesem Bereich veranlasst. Geschulte Fahrer können hier Unfälle, Ärger und Kosten von sich und ihrem Unternehmen abwenden, wenn sie die auftretenden Kräfte kennen und ihre Ladung richtig sichern, sowie kompetent bei Kontrollen argumentieren können.

 

Modul 5 - ECO-Training

Gesund bleiben trotz steigender Verkehrsdichte, Termindruck, Reizüberflutung und ungesunder Ernährung setzt die Kenntnis bestimmter Strategien voraus.





Hier erhalten Sie das Anmeldeformular, für die Schulungen im Januar (Sozialvorschirften), einfach auf Anmeldeformular klicken und dann ausgefüllt per Fax oder eMail an uns zurück schicken.

Fax-Nr.: 07562/9744-159
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